FAQ – Fragen und Antworten zur Genossenschaft
Rubrik
Frage
Antwort
01 Genossenschaft
Wie ist eine Genossenschaft aufgebaut?
Grundsätze einer Genossenschaft – siehe wikipedia: Genossenschaft
Das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet die gesetzliche Grundlage für unsere wirtschaftliche Tätigkeit.
Vorteile einer Genossenschaft – siehe bwgv: Vorteile
02 Genossenschaft
Was ist eine Energiegenossenschaft?
Die eER bietet als Energiegenossenschaft Personen und Unternehmen die Möglichkeit, gemeinsam in Projekte für erneuerbare Energie zu investieren und unternehmerisch tätig zu werden. Es werden Projekte organisiert, die eine Person oder ein Unternehmen allein nicht umsetzen könnten.
03 Genossenschaft
Wie wird die Genossenschaft
finanziert ?
Die Finanzierung erfolgt durch die Geschäftsanteile der Mitglieder, durch Fremdfinanzierung und zu einem späteren Zeitpunkt auch durch selbst erwirtschaftete Mittel.
Es trägt unter anderem der Gedanke einer Bausparkasse: „Es wird Geld zusammengelegt um früher ein Projekt realisieren zu können anstatt zu warten, bis jeder einzelne genug Geld für eine Finanzierung zusammengespart hat.
04 Netzwerk
In welchen Verbänden ist die eER organisiert?
– bwgv – baden-württembergischer Genossenschaftsverband www.bwgv-info.de
siehe auch: www.neuegenossenschaften.de
– LEE – Landesnetzwerk Energiegenossenschaften
www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/53895/
– ageg – Bundesweite Arbeitgemeinschaft Energiegenossenschaften
www.genoportal.de – Portal ist im Aufbau –
05 Netzwerk
Wo arbeitet die eER mit, um Klimaschutz in der Region voranzubringen?
– Klimawerkstatt Rottenburg
– Agentur für Klimaschutz des Landkreises Tübingen
– Volkshochschule Rottenburg
– Hochschule für Forstwirtschaft, Rottenburg
06 Genossenschaft
Wann wurde die eER gegründet?
Die Gründung der eER erfolgte auf Initiative der Solargruppe der lokalen agenda 21 Rottenburg und weiteren Privatpersonen am 01.Juli 2009. Sitz der Genossenschaft ist Rottenburg.
07 Mitglied
Wie werde ich Mitglied?
Informieren Sie sich über die Ziele der eER. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere email-Adresse oder rufen uns an.
Danach: Beteiligungserklärung ausfüllen und absenden.
08 Dividende
Wie hoch ist die Verzinsung?
Die Entscheidung über die Bildung von Rücklagen und die Höhe der Dividende als Gewinnverwendung obliegt der Generalversammlung.
Wir erwarten – abhängig von Marktpreisen und den gesetzlichen Einspeisebedingungen – eine Verzinsung von 3 – 4,5 %.
Diese Feststellung ist rechtlich unverbindlich.
09 Mitglied
Können auch Kinder oder
Jugendliche unter 18 Jahren Mitglied werden?
Eine Mitgliedschaft für Kinder oder Jugendliche ist möglich, wenn alle (beiden) Erziehungsberechtigte die Beteiligungserklärung unterschreiben. Auch Vollmachten für Kinder zu Mitgliederversammlung sind von allen zu unterschreiben.
10 Beteiligung
Wie wird die Geschäftsbeteiligung
versteuert ?
Die Geschäftsanteile bei der eER werden als Kapitalbeteiligung geführt. Steuerlich werden die Zinseinnahmen als Dividenden aus Kapitaleinnahmen behandelt.
Dividendenauszahlungen an natürliche Personen obliegen der Abgeltungs- steuer für Kapitalerträge. Die Abgeltungssteuer wird von der eER an das Finanzamt abgeführt. Details erfragen Sie bei Ihrem Steuerberater.
Weiter Informationen zur Steuerabwicklung im Folgetext.
11 Selbständigkeit
Von welchen Wirtschaftsunternehmen ist die eER abhängig?
Die eER arbeitet geschäftspolitisch vollkommen unabhängig von anderen Unternehmen. Gemäß dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) ist der örtliche Netzbetreiber – die EVR Energieversorgung Rottenburg – verpflichtet, den von der eER erzeugten Strom zu gesetzlich vorgeschriebenen Konditionen abzunehmen. Weitere Informationen zum EEG finden Sie unter www.erneuerbare-energien.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).
12 Beteiligung
Kann eine Beteiligung gekündigt werden?
Eine Kündigung von Geschäftsanteilen ist zum Geschäftsjahresende möglich. Wenn auch die Mindestbeteiligung von € 1.000,- gekündigt wird, erlischt die Mitgliedschaft.
Die genauen Kündigungsfristen sind §5 der Satzung zu entnehmen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 12 Monate. Die Genossenschaft bildet zur Absicherung des Rückzahlungsanspruchs Rücklagen.
13 Genossenschaft
Welche Vorteile hat eine Genossenschaft gegenüber einer GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
– unbeschränkte Aufnahme neuer Mitglieder
– Kündigung und Rückzahlung der Anteile ist möglich
– beschränkte Haftung nur mit der Kapitaleinlage, nicht mit dem ganzen
Vermögen
– ein Genosse – eine Stimme
– Absicherung im genossenschaftlichen Prüfungsverband
– Aufnahme von Krediten ist möglich
– keine Prospektpflicht (vgl. VerkProsG – Verkaufsprospektgesetz) – die
Genossenschaft kann ohne Einschränkung Mitglieder werben
– durch kontinuierlichen Geschäftsbetrieb günstige Kosten für Versicherung,
Anlagenüberwachung und Einkaufskonditionen
14 Genossenschaft
Nachteile gegenüber einer GbR
– Zahlung von Mitgliedsbeitrag und Prüfungsgebühren an den genossenschaftlichen Prüfungsverband
– Gewinnbesteuerung als Unternehmen
15 Dividende
Wie erfolgt die Verteilung des Geschäftsgewinns?
Nach der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 2 GenG gilt für eine Kapitaldividende, dass die Verteilung auf der Basis der einbezahlten Geschäftsguthaben zum Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres erfolgt.
Es gilt der Grundsatz: Das Kapital, das zu Beginn eines Geschäftsjahres (01.01.) zur Verfügung steht, wird mit dem Gewinn des Geschäftsjahres verzinst.Beispiel: Eine Einzahlung am 10.02.2016 ist zu Beginn des Jahres 2016 noch nicht verfügbar und wird im Geschäftsjahr 2016 noch nicht gewinnwirksam.
Die Berücksichtigung zur Verzinsung kann erst zum Schluß des Geschäftsjahres 2016 (Beginn des Jahres 2017) erfolgen. Die Einzahlung wird also im Jahr 2017 gewinnwirksam und wirft im Geschäftsjahr 2017 Gewinne ab über deren Verwendung die Generalversammlung im Mai des Folgejahres (2018) entscheidet. Die Auszahlung der Dividende für 2017 erfolgt dann – abhängig von der Höhe des Gewinns – im Frühjahr/Sommer 2018.
16 Dividende
Ab wann wird eine Beteiligung verzinst ?
Vom Zeitpunkt des Zugangs des Genossenschaftsanteils bis zur Investition des Kapitals in eine Anlage kann eine unbestimmte Zeit verstreichen. Oder anders:
Das Kapital „arbeitet“ nicht gleich ab Zugang auf dem eER-Geldkonto, sondern erst nach dessen investiver Verwendung.Das unterscheidet die eER von einer Investmentgesellschaft. Daher halten wir uns an die gesetzliche Regelung – siehe Absatz oben und verweisen außerdem auf den ideellen Charakter der Investition in eine konkrete Anlage zum Klimaschutz in der Region um Rottenburg.
Gleichwohl ist ein Genossenschaftsanteil sofort beteiligt an den stillen Rücklagen der eER, die seit der ersten Investition aufgelaufen sind.
17 Steuern
Steuerfragen
Grundsätzlich dürfen wir keine Aussagen zur Steuerabwicklung vornehmen. Trotzdem folgende Information: Wir werden geführt als Kapitalgesellschaft nach EStG §44 Abs.1 Satz 3 und sind verpflichtet, die Abgeltungssteuer bereits vor der Ausschüttung des Ertrages an den Anleger – also bereits an der Quelle – einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Wir senden allen Mitgliedern eine Steuerbescheinigung zu mit Nachweis der abgeführten Abgeltungssteuer. Wir gehen davon aus, daß unsere Mitglieder – abhängig von der individuellen Situation – in Ihrer Einkommen- steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen und unsere Steuerbescheinigung berücksichtigen.
Angaben ohne Gewähr – der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
18 Steuern
Steuerbescheinigung
Neu: 17.05.2016
Die Generalversammlung findet im Zeitraum Mai/Juni statt und entscheidet über die auszuzahlende Dividende. Die eER zahlt einige Tage später die Dividende aus und versendet danach die Steuerbescheinigung.
Bei der Steuerveranlagung des Mitglieds ist das Zuflussprinzip (siehe wikipedia) zu beachten, d.h. die Dividende wird im Jahr des Geldzugangs in der Steuer angegeben. Damit erfolgt der Ausweis der Steuer erst in der Steuererklärung des Folgejahres.
19 Steuern
Freistellung von KAP, – Bescheid
geändert: 11.09.2017
Die Verwaltung von Freistellungsaufträgen – insbesondere deren lfd. Anpassung – erzeugt nicht unerheblichen administrativen Aufwand.
Wir versuchen daher diesen Aufwand zu vermeiden und verwalten keine Freistellungsaufträge. Ausnahmen auf Anfrage.Nichtveranlagungsbescheide werden von uns selbstverständlich berücksichtigt.
20 Mitglied
FAb welchem Zeitpunkt gilt die Mitgliedschaft als eingetragen ?
Die Mitgliedschaft ist gültig mit der Bestätigung durch den Vorstand und Zustellung der Aufnahmemitteilung an das Mitglied. Durch dieses Vorgehen kann zum Jahreswechsel eine Forderung über den zu leistenden Geschäftsanteil entstehen. Bsp: Aufnahme am 25.12.2011. Zahlungseingang des Geschäftsanteil erst am 05.01.2012..
21 Beteiligung
Kündigung und Übertragung von Geschäftsanteilen
Neu: 28.11.2013
Bei einer Kündigung von Geschäftsanteilen ist zu beachten, dass die Auszahlung der Einlage erst mit Ende der Kündigungsfrist und zum Geschäftsjahresende erfolgen kann.
Die Frist zur Auszahlung des eigenen Kapitals kann verkürzt werden, wenn eine Übertragung auf ein anderes Mitglied erfolgt oder ein neues Mitglied die gekündigte Einlage übernimmt.
Auch der Dividendenanspruch wird an den neuen Kapitaleigner übertragen. Fragen Sie bei uns nach, ob Interessenten am Erwerb von gekündigten Anteilen verfügbar sind.
22 Mitgliedschaft
Vollmacht
Ein Mitglied kann einem anderen Mitglied die vollumfängliche Vollmacht zur Ausführung der Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft übertragen.
Senden Sie das ausgefüllte Formular an: info@ee-rottenburg.de
23 Steuern
Kirchensteuer
Neu: 12.05.2019
Kapitalerträge sind kirchenabzugssteuerpflichtig, wenn Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinschaft besteht.
Für Genossenschaften gilt nach einer Übergangsregelung die Verpflichtung Kirchensteuer direkt abzuführen ab Ende 2019.
Weitere Informationen aus unserem Verband: Link: bwgv
Veröffentlicht am 16.03.2017