Steckbrief Windpark Starzach

Projektbeschreibung

Projektplanung Stadtwerke Tübingen
Anzahl 6 Windenergieanlagen
Typ z.B. Vestas V172
Höhe Nabenhöhe 175 m, Gesamthöhe 261 m
Leistung 7,2 MW je Anlage (insgesamt 64,8 MW)
Ertrag voraussichtlich 75-85 GWh bei 7 Anlagen

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Der geplante Windpark Starzach entsteht auf der Gemarkung der Ortsteile Felldorf und Bierlingen. Mit einem erwarteten Jahresertrag von 12 GWh pro Anlage kann jede Windenergieanlage rund 3.000 Haushalte mit klimafreundlichem Strom versorgen und so einen wertvollen Beitrag zur Energiewende in der Region leisten.

  • Abstand zu Wohnbebauung: Mindestens 1.000 Meter (angepasst durch Regionalverband Neckar-Alb)

  • Standorte: Hälfte der Anlagen auf Gemeindeflächen, die restlichen auf Privatgrund

Hintergrund & Beteiligung

Die Bestrebungen, in der Region Windräder zu errichten, gehen bis ins Jahr 2012 zurück. Bereits damals taten sich vier Energiegenossenschaften zu ENERGIEkooperativ zusammen um bis 2014 ein Windrad zu bauen. Es dauerte allerdings deutlich länger, bis zusammen mit den Stadtwerken Tübingen die Pläne für einen Windpark in Starzach konkret wurden.

Zeitlicher Ablauf

  • Oktober 2022: Der Gemeinderat stimmt dem Gestattungsvertrag zur Nutzung der kommunalen Flächen zu.

  • Seit Anfang 2023: Windmessungen sowie die Erstellung der Gutachten zu Themen wie Artenschutz, Schall- und Schattenwurf laufen.

  • 2. Quartal 2025: Bauantrag für sechs Anlagen eingereicht

  • Juli 2025: Auf Antrag der Fraktion „Kurswechsel“ wurde nochmals der Pachtvertrag mit den Stadtwerken Tübingen überprüft. Dabei gab es keine wesentlichen Anmerkungen seitens der Kanzlei.

  • September 2025: Der Regionalverband Neckar-Alb verabschiedet die Windvorrangflächen als Grundlage für das Genehmigungsverfahren.

  • Ab Mitte 2026: Erteilung der Baugenehmigung erwartet, danach Beteiligung an der EEG-Ausschreibung, Konkretisierung der Bürgerbeteiligung und Bestellung der Anlagen.

  • Ende 2027 bis Mitte 2028: Geplanter Start des Windparkbetriebs.

    Bürgerbeteiligung

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